Uta Jentzsch, Rechtsanwältin und Steuerberaterin
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Uta Jentzsch
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Veröffentlichte Artikel
Geschenke an Geschäftsfreunde: Die übernommene Steuer müssen Sie jetzt bei der 35 Euro-Grenze mit berücksichtigen

Datum: 24.08.2017
Eine Flasche Wein zu Weihnachten, Blumen zum Geburtstag, Freikarten für ein Konzert – solche und andere Geschenke erhalten nicht nur die Freundschaft, sondern sorgen auch für eine gute Geschäftsbeziehung. Und wenn das Geschenk nicht mehr als 35 Euro kostet, dürfen Sie es sogar steuermindernd abziehen. Übernehmen Sie die pauschale Steuer für ein Geschenk sollten Sie aber wissen: Diese wird vom Bundesfinanzhof ebenfalls als Geschenk angesehen und muss deshalb bei der 35 Euro-Grenze mit eingerechnet werden.lesen